Wichtiger Hinweis
Viele Krankenkassen in der Schweiz unterstützen gesundheitsfördernde Massnahmen in den Zusatzversicherungen, die nicht von einem Arzt verschrieben werden.
Bitte informieren Sie sich bei der Krankenkasse, über die Leistungen in Ihrer Zusatzversicherung.
Auf ausdrücklichen Wunsch, stellen wir Ihnen gerne eine entsprechenden Rückforderungsbeleg für die Zusatzversicherung aus. So können Sie die bei uns bezahlte Leistung bei Ihrer Krankenkasse einfordern.
Beispiele (diese Angaben sind ohne Gewähr):
- Bei der Visana in der Zusatzversicherungen Komplementär 3
- Die SWICA beteiligt sich an Gesundheitsförderung aus den Zusatzversicherungen COMPLETA PRAEVENTA und OPTIMA
- und weitere …